Texte intégral
Landgericht Köln — 29 S 158/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 29 S 158/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0307.29S158.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (150 C 2/22) vom 12.09.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.