Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 237/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 14 O 237/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0713.14O237.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln
Normen: UrhG § 13; UrhG § 97 Abs.2
Leitsätze
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Zur Miturhebereigenschaft einer Ghostwriterin, die bei einem autobiographischen Sachbuch mitwirkt.
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Zur Höhe des Schadensersatztes bei unterbliebener Urheberbenennung gem. § 13 UrhG, hier: 100%iger Zuschlag auf das bereits gezahlte Honorar.
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Bei Auftragsarbeiten ist grds. nicht zwischen Lizenzkosten und Werklohn zu unterscheiden ist, sondern das gesamte Honorar ist als Lizenzgebühr anzusehen.
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.984,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2022 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 46,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2022 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.295,43 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.