Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 196/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-07-25
Aktenzeichen: 14 O 196/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0725.14O196.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
-
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 15.06.2023 – 14 O 196/22 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass Zinsbeginn hinsichtlich der Klageforderung zu 2) (Tenorziffer zu 2) des Versäumnisurteils) der 17.07.2022 ist.
-
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
-
Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 15.06.2023 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.