Texte intégral
Landgericht Köln — 6 S 79/24 — Hinweisbeschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-31
Aktenzeichen: 6 S 79/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0731.6S79.24.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Rücknahme der Berufung Gerichtsgebühren erspart werden können, vgl. Ziff. 1220, 1222 KV GKG.