Texte intégral
Landgericht Köln — 22 O 361/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-10-28
Aktenzeichen: 22 O 361/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1028.22O361.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.