Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 294/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-09-09
Aktenzeichen: 14 O 294/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0909.14O294.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: UrhG § 13; UrhG § 97; UrhG § 8
Leitsätze
-
- Das Recht auf Urheberbenennung nach § 13 UrhG setzt keine Werknutzung voraus.
-
- Zum Umfang des Rechts auf Urheberbenennung eines Co-Regisseurs bei einer Preisverleihung für die Regie eines Filmwerks. Eine namentliche Nennung ist auch dann notwendig, wenn einer von mehreren Co-Regisseuren nicht für den zu verleihenden Preis nominiert ist. Ein Recht auf Nominierung zum Preis kann aus § 13 UrhG jedoch nicht hergeleitet werden.
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 02.09.2025 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.