4 O 77/09•Landgericht Kleve, 2009-05-26, 4 O 77/09
Texte intégral
Landgericht Kleve — 4 O 77/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-26
Aktenzeichen: 4 O 77/09
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2009:0526.4O77.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
1.Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, die Parkplätze der Verfügungsklägerin nordwestlich des x-wegs in xy, deren Lage sich aus dem der Urteilsausfertigung als deren Bestandteil beigefügten Lageplan (Anlage K1) ergibt, durch Besucher des landwirtschaftlichen Erlebnisparks --in xynutzen zu lassen.
2.Der Verfügungsbeklagten wird für jeden Einzelfall einer gegen das Verbot zu Ziff. 1.) dieser Entscheidung verstoßenden Nutzung der klägerischen Parkplätze durch Besucher des Unternehmens -- die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, angedroht.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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Das Urteil ist seinem Wesen nach vorläufig vollstreckbar.
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