Landgericht Kleve, 2013-05-07, 190 KLs 6/12 Landgericht Kleve

190 KLs 6/12 Landgericht KleveTribunal cantonal7 mai 2013

Texte intégral

Landgericht Kleve — 190 KLs 6/12 Landgericht Kleve — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-07

Aktenzeichen: 190 KLs 6/12 Landgericht Kleve

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0507.190KLS6.12LANDGER.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Kleve

Normen: §§ 370 Abs. 1 AO, 266a StGB

Tenor

Es sind schuldig der Angeklagte D. des schweren Menschenhandels, der Förderung des Menschenhandels, des Einschleusens von Ausländern in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung, der Steuerhinterziehung in 29 Fällen und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 79 Fällen, die Angeklagte G. des Einschleusens von Ausländern in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung, der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 29 Fällen und der Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 79 Fällen.

Es werden verurteilt der Angeklagte D. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten, die Angeklagte G. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

…

  • §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 AO, 96 Abs. 1 AufenthG a.F. und n.F., 232 Abs. 4 Nr. 1, 233a Abs. 1, 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 267 Abs. 1 3. Fall, 14, 27, 52 Abs. 1, 53 Abs. 1 StGB -

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