Landgericht Kleve, 2015-03-13, 3 O 209/13

3 O 209/13Tribunal cantonal13 mars 2015

Texte intégral

Landgericht Kleve — 3 O 209/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-13

Aktenzeichen: 3 O 209/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0313.3O209.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 722,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 52,50 € seit dem 01.07.2013 und aus 670,-- € seit dem 03.12.2013 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage, soweit diese nicht zurückgenommen oder von den Parteien übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt ist, abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der jeweiligen Gegenseite gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils für den jeweiligen Gegner beitreibbaren Vertrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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