1 O 94/17•Landgericht Kleve, 2018-08-29, 1 O 94/17
Texte intégral
Landgericht Kleve — 1 O 94/17 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-29
Aktenzeichen: 1 O 94/17
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0829.1O94.17.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
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Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt;es wird festgestellt dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Klägern den gezahlten Kaufpreis für die Immobilie B-Weg in K und die mitübereigneten beweglichen Gegenstände abzüglich einer Nutzungsentschädigung, sowie die auf die Immobilie getätigten Verwendungen und die durch die Rückübertragung des Hausobjektes und Umzuges in ein anderes Objekt entstehenden Kosten sowie sonstige Schäden aus der arglistigen Täuschung der Beklagten zu erstatten.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des Grundbesitzes im Annahmeverzug befinden.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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