4 O 46/18•Landgericht Kleve, 2018-12-27, 4 O 46/18
Texte intégral
Landgericht Kleve — 4 O 46/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-27
Aktenzeichen: 4 O 46/18
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:1227.4O46.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Es wird festgestellt, dass aufgrund des wirksam erfolgten Widerrufs vom 16.07.2017 der Beklagten aus dem Darlehensvertrag vom 06.03.2015/ 30.03.2015 mit der Darlehensnummer ###### über ursprünglich 25.500 Euro ab Zugang der Widerrufserklärung vom 16.07.2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vereinbarte Tilgung zusteht.
Es wird festgestellt, dass der Kläger im Falle eines wirksamen Widerrufs verpflichtet ist, an die Beklagte Wertersatz für den Wertverlust des PKW Audi A6 quattro mit der Fahrgestellnummer ######74197 zu leisten, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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