Texte intégral
Landgericht Kleve — 1 O 17/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: 1 O 17/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0930.1O17.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB § 839 Abs. 1 S.1; GG Art.34 S.01
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits
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- Das Urteil ist vorlaufiig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.