Texte intégral
Landgericht Kleve — 3 O 493/20 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2021-04-23
Aktenzeichen: 3 O 493/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0423.3O493.20.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 12.969,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2020 zu zahlen. Die Verurteilung erfolgt Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke VW vom Typ Golf VII GTD 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) WVWZZZAUZxxxxxxxx nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme, der im vorgenannten Klageantrag genannten Zug-um-Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.
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Es wird festgestellt, dass der in Antrag zu 1) bezeichnete Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 1.029,35 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 22%, die Beklagte zu 78%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.