Texte intégral
Landgericht Kleve — 190 KLs-203 Js 77/14-7/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-04-27
Aktenzeichen: 190 KLs-203 Js 77/14-7/18
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0427.190KLS203JS77.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
Die Angeklagten sind schuldig der Steuerhinterziehung in 18 Fällen.
Sie werden wie folgt verurteilt:
Der Angeklagte L. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
11 Monaten,
die Angeklagte LW. – unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts HU. vom 00.00.0000 (13 Ls 11/17) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts HU. vom 16.09.2019 (210 Ns 19/18) - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten.
Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen beide Angeklagten wird die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von 204.526,82 € angeordnet; die Angeklagten haften als Gesamtschuldner.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt werden. Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, trägt die Landeskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten.
- § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO, §§ 73 Abs. 1, 73c StGB -