Landgericht Krefeld, 2003-10-21, 12 O 57/03

12 O 57/03Tribunal cantonal21 oct. 2003

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 12 O 57/03 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-21

Aktenzeichen: 12 O 57/03

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:1021.12O57.03.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin selbst

oder einem Bevollmächtigten ihrer Wahl, der je-

doch zur Verschwiegenheit verpflichteter Wirt-

schaftsprüfer oder vereidigter Buchsachverständi-

ger sein muß, in ihren, der Beklagten, Geschäfts-

räumen Einsicht in ihre Bücher und Schriften der

Jahre 1997 bis 2000 zu gewähren.

  1. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Klägerin

die Beklagte verurteilt sehen will, nach erteil-

ter Auskunft die Jahresabschlüsse 1997 bis 2000

zu berichtigen.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 4.000 EURO vorläufig vollstreckbar.

  1. Die weiteren Entscheidungen bleiben vorbehalten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.