12 O 66/04•Landgericht Krefeld, 2004-09-22, 12 O 66/04
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 12 O 66/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 12 O 66/04
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0922.12O66.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die einstweilige Verfügung vom 14.06.2004 mit dem Unterlassungsgebot ihrer Ziff. 1.a) wird aufrechterhalten, jedoch mit der Maßgabe, daß der Antragsgegner richtigerweise G (nicht: G__) heißt, und mit der weiteren Maßgabe, daß das Unterlassungsgebot wie folgt neu formuliert wird:
Dem Antragsgegner wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet, Filme mit der Altersfreigabe FSK 18 und insbesondere pornografischen Inhaltes zu vertreiben, ohne vorher die Volljährigkeit des Bestellers in ausreichender und in zweifelsfreier Weise verifiziert zu haben, was nicht gewährleistet werden kann durch das zuletzt von ihm verwandte Altersverifikationssystem "ueber 18.de".
- Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
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