5 O 256/04•Landgericht Krefeld, 2006-11-28, 5 O 256/04
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 5 O 256/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-28
Aktenzeichen: 5 O 256/04
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:1128.5O256.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 5.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2004 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger 50 % und der Beklagte 50 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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