2 O 232/06•Landgericht Krefeld, 2008-03-12, 2 O 232/06
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 2 O 232/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 2 O 232/06
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2008:0312.2O232.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von 3.048,87 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 12. August 2006 zusteht, der zur Insolvenztabelle aufzunehmen ist.
Es wird festgestellt, dass der Kläger Zug-um-Zug gegen Rückübertragung seiner 27
Anteile an der X (Mitglieds-Nr. X) von den Verpflichtungen aus dem unter dem 14. Oktober 2002 mit der Privatbank X geschlossenen Darlehensvertrag freigestellt ist und dass der Beklagte keine Ansprüche aus diesem Vertrag gegen den Kläger hat.
Schließlich wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme der Anteile des Klägers an der X in Annahmeverzug befindet.
Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 9.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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