Landgericht Krefeld, 2009-11-04, 7 O 46/09

7 O 46/09Tribunal cantonal4 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 7 O 46/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 7 O 46/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1104.7O46.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd mit unvollständigen Preisangaben, wie etwa reinen Zuzahlungspreisen, zu werben, ohne deutlich und unmissver-ständlich den Gesamtendpreis, bestehend aus kundenseitiger Zuzahlung kassenseitiger Erstattung, auszuweisen.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ord-nungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

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