5 O 185/04•Landgericht Krefeld, 2010-02-11, 5 O 185/04
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 5 O 185/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-11
Aktenzeichen: 5 O 185/04
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0211.5O185.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 78.476,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2003 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 102.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger gegenüber jedweden über den Betrag von 108.500 € hinausgehenden Schaden zu erstatten haben, der ihm wegen fehlerhafter Planung und / oder Überwachung aus Anlass von ihnen erbrachter Architektenleistungen gemäß Architektenvertrag vom 27.07.1995 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben B Qstraße 00, 00000 X T, insbesondere wegen Feuchtigkeitserscheinungen und Rissbildungen in der dort befindlichen Tiefgarage, wegen Rissbildungen im Treppenhaus des Gebäudes (Dachgeschoss) und Fliesenablösungen an der Fassade künftig noch entstehen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 77%.
Dieses Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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