2 S 56/09•Landgericht Krefeld, 2010-03-17, 2 S 56/09
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 2 S 56/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 2 S 56/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0317.2S56.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 03.09.2009 wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 284,42 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung sowie die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 37% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 63%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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