Landgericht Krefeld, 2010-04-15, 3 O 441/09

3 O 441/09Tribunal cantonal15 avr. 2010

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 3 O 441/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: 3 O 441/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0415.3O441.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.034,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.020,61 € seit dem 20.07.2009 und aus 13,64 € seit dem 14.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 25 % und der Beklagte zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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