5 O 170/09•Landgericht Krefeld, 2010-07-15, 5 O 170/09
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 5 O 170/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-15
Aktenzeichen: 5 O 170/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0715.5O170.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 34.300,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der X aus EUR 30.000,00 seit dem 10.06.2009 und aus EUR 4.300,00 seit dem 26.11.2009 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Abtretung des Kommanditanteils des Klägers an der „X X X.“ an die Beklagte.
Es wird ferner festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die dem Kläger im Zusammenhang mit der Beteiligung an der „X X X“ noch entstehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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