Landgericht Krefeld, 2010-10-14, 3 O 49/10

3 O 49/10Tribunal cantonal14 oct. 2010

Texte intégral

Landgericht Krefeld — 3 O 49/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-14

Aktenzeichen: 3 O 49/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1014.3O49.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.106,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von 16 von der X begebenen Inhaberschuldverschreibungen X ZERTIFIKAT (ISIN DE000A0NMJ46).

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorbezeichneten Abtretung im Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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