5 O 354/12•Landgericht Krefeld, 2013-11-07, 5 O 354/12
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 5 O 354/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-07
Aktenzeichen: 5 O 354/12
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2013:1107.5O354.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 86.280,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den darüber hinausgehenden Schaden haftet, der dem Kläger dadurch bereits entstanden ist und weiter dadurch entsteht, dass die Beklagte als Architekt die Abdichtung der Schwimmhalle auf dem Grundstück des Klägers gegen anstehendes Oberflächenwasser fehlerhaft geplant hat.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger weitere EUR 1.999,32 nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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