3 O 256/16•Landgericht Krefeld, 2017-10-26, 3 O 256/16
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 3 O 256/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-26
Aktenzeichen: 3 O 256/16
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:1026.3O256.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.050,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, im Falle der Mängelbeseitigung die auf den vorgenannten Betrag entfallende Mehrwertsteuer an die Klägerin zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Stellung eines Bauantrages und die Planung und Bauüberwachung im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und des ersten Obergeschosses zu gewerblichen Zwecken auf dem Grundstück, Grundbuch des Amtsgerichts L. von L., Blatt XXXX, Gemarkung L., Flur XX, Flurstück XXX, entsteht.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.358,86 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2016 zu bezahlen.
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