2 O 54/18•Landgericht Krefeld, 2019-11-20, 2 O 54/18
Texte intégral
Landgericht Krefeld — 2 O 54/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-20
Aktenzeichen: 2 O 54/18
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:1120.2O54.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma Q. GmbH & Co. KG 87.108,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2018 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition, FIN XXX sowie abzüglich einer Nutzungsentschädigung in EUR zu zahlen, die sich nach folgender Formel berechnet:
(87.108,80 EUR x (Kilometerstand bei Rückgabe des Fahrzeugs – 0 km)) : 250.000 km
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Firma Q. Zinsen in Höhe von 4 Prozent aus 87.108,80 EUR für den Zeitraum vom 03.11.2016 bis zum 19.02.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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