Landgericht Mönchengladbach, 2013-02-19, 5 S 60/12

5 S 60/12Tribunal cantonal19 févr. 2013

Texte intégral

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 60/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 5 S 60/12

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0219.5S60.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.172,30 EUR, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2012, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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