Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-07, 2 S 227/14

2 S 227/14Tribunal cantonal7 janv. 2015

Texte intégral

Landgericht Mönchengladbach — 2 S 227/14 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-07

Aktenzeichen: 2 S 227/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0107.2S227.14.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.08.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 36 C 111/14) wird zurückgewiesen, soweit darüber nicht durch das Teil- Anerkenntnisurteil vom 10.11.2014 entschieden worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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