Texte intégral
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 30/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 4 S 30/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0309.4S30.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 1 VVG
Leitsätze
Auch eine Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit kann eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung sein.
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 21.01.2020 (36 C 308/19) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.957,64 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 309,40 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2019, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 1.957,64 EUR festgesetzt.