Landgericht Münster, 2004-12-22, 21 O 123/04

21 O 123/04Tribunal cantonal22 déc. 2004

Texte intégral

Landgericht Münster — 21 O 123/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-22

Aktenzeichen: 21 O 123/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:1222.21O123.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer 21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 106.204,80 € (einhundertsechstausendzweihundertvier 80/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 21. Mai 2004 zu zahlen Zug um Zug gegen Lieferung von 28 Paletten gleich Nettogewicht 14.352 kg Ne 70/3-100 % Indian longstaple cotton twist, rawwhite, warp.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 25. Februar 2004 insoweit in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, an die Klägerin 615,99 € (sechshundertfünfzehn 99/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 10.09.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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