Landgericht Münster, 2005-04-06, 14 O 401/04

14 O 401/04Tribunal cantonal6 avr. 2005

Texte intégral

Landgericht Münster — 14 O 401/04 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-06

Aktenzeichen: 14 O 401/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0406.14O401.04.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit derm 09.06.2004 Zug um Zug gegen Übergabe von 2 Migränetherapiegeräten vom Typ Sigomed Migräne K zu zahlen. Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorgenannten Geräte in Verzug befindet.

Im Übrigen ist der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des ihr durch den Abschluss des Vertrages mit der Beklagten entstandenen Schadens dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

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