Landgericht Münster, 2005-12-15, 11 S 4/05

11 S 4/05Tribunal cantonal15 déc. 2005

Texte intégral

Landgericht Münster — 11 S 4/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-15

Aktenzeichen: 11 S 4/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:1215.11S4.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts W vom 15.04.2005 - 5 C 500/03 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 905,47 Euro (neunhundertfünf 47/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.07.2001 zu

zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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