Landgericht Münster, 2007-09-24, 2 O 11/07

2 O 11/07Tribunal cantonal24 sept. 2007

Texte intégral

Landgericht Münster — 2 O 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-24

Aktenzeichen: 2 O 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0924.2O11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.600 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.000 € seit dem 05.02.2007 und aus 600 € seit dem 19.02.2007 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Herausgabe der am 26.02.2000 gebore-nen Fuchsstute von R, Lebens-nummer D ######, nebst Pferdepass und Eigentumsur-kunde.

  2. Es wird festgestellt, dass

a. der Beklagte sich mit der Annahme des in dem Antrag zu Ziff. 1 bezeichneten Pferdes seit dem 19.02.2007 in Verzug befindet,

b. der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle zukünftigen notwendigen Aufwendungen für das in Ziffer 1 bezeichnete Pferd, insbesondere die Kosten für Stall, Futter, artgerechte Bewegung, Wurmkur, Tierarzt zu erstatten.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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