Landgericht Münster, 2007-12-07, 10 O 50/07

10 O 50/07Tribunal cantonal7 déc. 2007

Texte intégral

Landgericht Münster — 10 O 50/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-07

Aktenzeichen: 10 O 50/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:1207.10O50.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger 24.783,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des Beteiligungsanteils an der D, Treugebernummer #####, über eine Gesamteinlage von 37.500,00 Euro, an die Beklagten als Gesamtgläubiger. Die Kläger verpflichten sich ge-samtschuldnerisch, sämtliche erforderlichen Willenserklärungen, die zur Über-tragung der KG-Beteiligung an die Beklagten als Gesamtgläubiger oder an von den Beklagten benannte Dritte, auf Kosten der Beklagten abzugeben.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger von der Verbindlichkeit bei der Privatbank R in Insolvenz, Darlehenskontonummer ########, freizustellen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, ein Angebot der Privat-bank R in Insolvenz auf Rückabtretung der zur Sicher-heit abgetretenen Ansprüche der Kläger aus der Lebensversicherung bei der E, ##### K, Versicherungs-nummer #########, einzuholen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der KG-Beteiligung seit dem 21.11.2006 in Verzug befinden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wie folgt gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar:

Antrag zu 1) und Kosten:

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages,

Antrag zu 2):

110 % des Betrages, wegen dem jeweils Freistellung erfolgen soll,

Antrag zu 3):

2000,-- Euro,

Antrag zu 4):

./.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbedingte und unbefristete selbst-schuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an-sässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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