Landgericht Münster, 2010-09-16, 024 O 94/09

024 O 94/09Tribunal cantonal16 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Münster — 024 O 94/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 024 O 94/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0916.024O94.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 39.700,-- € nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 27.05.2009 zu zahlen,

sowie der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, welche weiteren Gelder ihm die Firma G bis zum 31.10.2007 zugewendet hat,

und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner der Klägerin erteilten Auskunft, während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages bis einschließlich zum 31.10.2007 nicht für die G konkurrierend tätig geworden zu sein, insbesondere keine Geschäfte oder Verträge bei dieser eingereicht zu haben, an Eides statt zu versichern.

Hinsichtlich der Klageanträge zu 1) (Zahlung von 18.810,19 € mit Nebenforderungen) und zu 5) (Auskunft zur Verwendung der Software für eine private Finanzstrategie) wird die Klage abgewiesen.

Der Klageantrag zu 4) (Versicherung an Eides statt) wird im Übrigen abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

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