Landgericht Münster, 2011-07-19, 10 O 414/10

10 O 414/10Tribunal cantonal19 juil. 2011

Texte intégral

Landgericht Münster — 10 O 414/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: 10 O 414/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0719.10O414.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die auf dem Grundstück I-Straße ## in 46325 Borken aufstehende Gewerbehalle sowie die im anliegenden Lageplan rot eingefassten Bereiche der Freifläche geräumt an die Klägerin und die Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Mutter der Parteien, Frau L1, herauszugeben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlichen Mahnkosten in Höhe von 1.307,81 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 37.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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