Landgericht Münster, 2011-12-19, 02 O 634/09

02 O 634/09Tribunal cantonal19 déc. 2011

Texte intégral

Landgericht Münster — 02 O 634/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-19

Aktenzeichen: 02 O 634/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1219.02O634.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Photovoltaikanlage des Klägers mit einer Leistung bis maximal 30 kW Modulleistung an den Hausanschluss des Grundstücks X, N, anzuschließen.

  2. Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Kläger statt am 30.11.2009 erst später mit einer Verzögerung von maximal 8 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung in Betrieb nehmen kann.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  5. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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