Landgericht Münster, 2013-04-17, 16 O 269/11

16 O 269/11Tribunal cantonal17 avr. 2013

Texte intégral

Landgericht Münster — 16 O 269/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-17

Aktenzeichen: 16 O 269/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0417.16O269.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.267,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2011 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der Rechtsanwälte C, I & Kollegen, F-Str. 16, XXX H in Höhe von 546,69 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in ebensolcher Höhe leisten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.