Landgericht Münster, 2014-11-04, 04 O 471/13

04 O 471/13Tribunal cantonal4 nov. 2014

Texte intégral

Landgericht Münster — 04 O 471/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-04

Aktenzeichen: 04 O 471/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1104.04O471.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.603,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens tragen der Kläger zu 7/9 und die Beklagte zu 2/9.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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