16 O 185/14•Landgericht Münster, 2018-05-04, 16 O 185/14
Texte intégral
Landgericht Münster — 16 O 185/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-04
Aktenzeichen: 16 O 185/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0504.16O185.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 25.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die Beklagten zu 2) und 3) seit dem 26.06.2014, der Beklagte zu 1) seit dem 08.07.2014, abzüglich bereits gezahlter 6.000 € zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.813,57 € für den entstandenen Haushaltsführungsschaden für die Zeit vom 05.04.2011 bis 30.04.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin 2/3 ihrer künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 05.04.2011, ##:## Uhr in N, Höhe Hausnummer ### bis ###, zu ersetzen, sofern dieser nicht auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 40 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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