Texte intégral
Landgericht Münster — 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-06
Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 6977/18-42/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0806.11QS82JS6977.18.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Angeklagten W wird Rechtsanwalt M als Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.