Texte intégral
Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 553/21-14/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-04-25
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 553/21-14/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0425.2KS30JS553.21.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen
Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB