Texte intégral
Landgericht Münster — 11 KLs-210 Js 464/20-1/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 11 KLs-210 Js 464/20-1/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0427.11KLS210JS464.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Tenor
Es sind schuldig:
der Angeklagte Z
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des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 24 Fällen,
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des Betruges in 15 Fällen,
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der Untreue in einem Fall und
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der Beihilfe zur Untreue in zehn Fällen;
der Angeklagte U
Es werden verurteilt:
der Angeklagte Z zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren ,
der Angeklagte U zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten .
Gegen den Angeklagten U wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 507.101,- € als Gesamtschuldner angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263, 266, 25 Abs. 2, 27, 53, 73, 73c StGB