Texte intégral
Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 717/21-3/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-06-09
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 717/21-3/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0609.2KS30JS717.21.3.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.
Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das bei der Tat verwendete Messer wird eingezogen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2, 74 Abs. 1 StGB