Landgericht Münster — 16 O 238/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-04
Aktenzeichen: 16 O 238/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0704.16O238.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, den in ihrer Datenbank enthaltenen Eintrag über den Kläger mit folgendem Wortlaut:
Öffentliche Negativmerkmale
Negativmerkmal Unternehmerisches Insolvenzverfahren
Amtsgericht N01 …
Aktenzeichen …IN …/19
Verfahrensschritt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, 00.00.0000
Verfahrensschritt Eröffnung des Insolvenzverfahrens, 00.00.0000
Verfahrensschritt Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung des Insolvenzplans, 00.00.0000
zu löschen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrer Datenbank enthaltenen Negativeinträge über den Kläger mit folgendem Wortlaut:
a)
Art des Verfahrens Abgeschlossenes kaufm. Mahnverfahren
Betrag der Hauptforderung 6.464,54 EUR
Aktenzeichen bei Creditreform N02
Verzugsdatum N03
Abschlussdatum 00.00.0000
Zuständige Creditreform H.
b)
Art des Verfahrens Abgeschlossenes kaufm. Mahnverfahren
Betrag der Hauptforderung 2.022,37 EUR
Aktenzeichen bei Creditreform N04
Verzugsdatum 00.00.0000
Abschlussdatum 00.00.0000
Zuständige Creditreform R.
c)
Art des Verfahrens Abgeschlossenes kaufm. Mahnverfahren
Betrag der Hauptforderung 5.659,81 EUR
Aktenzeichen bei Creditreform N05
Verzugsdatum 00.00.0000
Abschlussdatum 00.00.0000
Zuständige Creditreform …
zu löschen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von höchstens 250.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken gegen eines der Mitglieder der Geschäftsführung der Beklagten, zu unterlassen, die unter Ziff. 1. und 2. des Tenors genannten Eintrag erneut zu speichern.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 579,17 Euro nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro vorläufig vollstreckbar.