Texte intégral
Landgericht Münster — 5 T 394/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-18
Aktenzeichen: 5 T 394/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0918.5T394.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer
Normen: 36 Abs. 1 und 4 InsO, 850 f Abs. 1 Ziffer 2
Leitsätze
Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).
Tenor
Die Beschwerde der Schuldnerin vom 21. August 2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 10. August 2023, mit dem der Antrag der Schuldnerin auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 36 Abs. 1 und 4 InsO, 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO zurückgewiesen wird, wird auf Kosten der Schuldnerin (§ 97 Abs. 1 ZPO) zurückgewiesen.