Texte intégral
Landgericht Münster — 5 T 131/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-20
Aktenzeichen: 5 T 131/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:1220.5T131.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde)Kammer
Normen: §§, 73, 64 InsO
Leitsätze
Die Teilnahme an einer Gläubigerversammlung als vorläufiges Gläubigerausschussmitglied ist kraft Gesetzes nicht erforderlich, so dass das Gläubigerausschussmitglied hierfür grundsätzlich auch keine Vergütung verlangen kann.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.