Texte intégral
Landgericht Münster — 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1023.11QS82JS7330.24.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt Y. aus S. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.