Landgericht Paderborn, 2005-07-29, 2 O 18/05

2 O 18/05Tribunal cantonal29 juil. 2005

Texte intégral

Landgericht Paderborn — 2 O 18/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-29

Aktenzeichen: 2 O 18/05

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:0729.2O18.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger einen Betrag i. H. v. 20.092,82 € nebst Zinsen i. H. v. 1,5% aus jeweils 342,00 € seit dem 30. eines jeden Monats beginnend mit dem 30.09.1998 und endend mit dem 28.11.2004 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Geschäftsanteile der Kläger an der ... und Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dieser Gesellschaftsbeteiligung.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Abtretungserklärung der Gesellschaftsanteile der Kläger an der ... und Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche hieraus in Verzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages.

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